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Monatliche Kosten


Honorar der Betreuungskräfte:

(inkl. Sozialversicherung, je nach Anforderungen und Qualifikationen zwischen 85 und 110 Euro Tagessatz)

 

Fahrtkosten für zwei 
Betreuungskräfte:

Ortsabhängig

Laufende Organisation:

Visite:

Freie Unterkunft und Verpflegung

200€

250€

80€

ab 2550€

Einmalige Kosten

Einmalige Vermittlungsgebühr

für 2 Betreuerinnen:

460€

Fördermöglichkeiten

Pflegegeld Stufe 1-7:

Staatliche Förderung:

192- 2.061,80 € mtl.

800€ mtl.

Mehr zum Thema Förderungen erfahren Sie unten

Voraussetzungen zur Förderung

Um staatliche Förderungen bis zu 800€ zu erhalten, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen

  • Es muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen.

  • Der/die zu Betreuende muss mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen (nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz).

  • Es muss eine Notwendigkeit zur 24-Stunden-Betreuung vorliegen. Erst ab Pflegegeld der Stufe 5 ist dafür keine (fach-)ärztliche Bestätigung bzw. eine Bestätigung anderer ExpertInnen vorzulegen.

  • Das Gesamteinkommen der zu betreuenden Person darf nicht 2.500 € im Monat übersteigen. Nicht zum Einkommen zählen u. a. das Pflegegeld, Versehrtenrenten (Unfallrenten) oder vergleichbare Leistungen, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen oder Wohnbeihilfen. Außerdem erhöht sich die Einkommensgrenze für jede/n unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n um 400,00 €.
    Außerdem gibt es Sonderregelungen, wenn das Einkommen nur knapp über der Grenze liegt.

  • Zusätzlich gibt es mehrere Anforderungen, die die PflegerInnen erfüllen müssen (z.B. wird eine Befugnis der Betreuungskraft gem. §§ 3 b oder 15 Abs. 7 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder aber gemäß § 50 b des Ärztegesetzes 1998 benötigt).

Nach Information des Bundesministeriums für Finanzen, BMF VI/7/2007 vom 3.12.2007, können Betreuungs- bzw. Pflegekosten bereits ab Pflegegeld der Stufe 1 als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Geldaufwendungen und Sachbezüge für die Betreuungskräfte

  • Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation

  • Arztkosten

  • Kosten für Arznei- und Pflegemittel

 

Wie hoch die Steuerrückzahlung am Ende des Jahres ist, hängt von den gesamten Pflegekosten und dem Einkommen ab. Als grobe Berechnung kann diese Formel dienen: Pflegeausgaben minus Pflegegeld – davon ca. minus 30 Prozent.

Von der Steuer absetzbar

Kosten und Fördermöglichkeiten

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