Monatliche Kosten
Honorar der Betreuungskräfte:
(inkl. Sozialversicherung, je nach Anforderungen und Qualifikationen zwischen 85 und 110 Euro Tagessatz)
Fahrtkosten für zwei
Betreuungskräfte:
Ortsabhängig
Laufende Organisation:
Visite:
Freie Unterkunft und Verpflegung
200€
250€
80€
ab 2550€
Einmalige Kosten
Einmalige Vermittlungsgebühr
für 2 Betreuerinnen:
460€
Fördermöglichkeiten
Pflegegeld Stufe 1-7:
Staatliche Förderung:
192- 2.061,80 € mtl.
800€ mtl.
Mehr zum Thema Förderungen erfahren Sie unten
Voraussetzungen zur Förderung
Um staatliche Förderungen bis zu 800€ zu erhalten, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen
-
Es muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen.
-
Der/die zu Betreuende muss mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen (nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz).
-
Es muss eine Notwendigkeit zur 24-Stunden-Betreuung vorliegen. Erst ab Pflegegeld der Stufe 5 ist dafür keine (fach-)ärztliche Bestätigung bzw. eine Bestätigung anderer ExpertInnen vorzulegen.
-
Das Gesamteinkommen der zu betreuenden Person darf nicht 2.500 € im Monat übersteigen. Nicht zum Einkommen zählen u. a. das Pflegegeld, Versehrtenrenten (Unfallrenten) oder vergleichbare Leistungen, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen oder Wohnbeihilfen. Außerdem erhöht sich die Einkommensgrenze für jede/n unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n um 400,00 €.
Außerdem gibt es Sonderregelungen, wenn das Einkommen nur knapp über der Grenze liegt. -
Zusätzlich gibt es mehrere Anforderungen, die die PflegerInnen erfüllen müssen (z.B. wird eine Befugnis der Betreuungskraft gem. §§ 3 b oder 15 Abs. 7 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder aber gemäß § 50 b des Ärztegesetzes 1998 benötigt).
Nach Information des Bundesministeriums für Finanzen, BMF VI/7/2007 vom 3.12.2007, können Betreuungs- bzw. Pflegekosten bereits ab Pflegegeld der Stufe 1 als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel:
-
Geldaufwendungen und Sachbezüge für die Betreuungskräfte
-
Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation
-
Arztkosten
-
Kosten für Arznei- und Pflegemittel
Wie hoch die Steuerrückzahlung am Ende des Jahres ist, hängt von den gesamten Pflegekosten und dem Einkommen ab. Als grobe Berechnung kann diese Formel dienen: Pflegeausgaben minus Pflegegeld – davon ca. minus 30 Prozent.
Von der Steuer absetzbar
Kosten und Fördermöglichkeiten